Ob Scheidung, Vermögensauseinandersetzung, Unterhalt sowie Sorgerecht – ich vertrete Sie immer unter Berücksichtung der aktuellen Rechtslage im Familienrecht.
Bereits seit 1996 vertrete ich Mandanten in familienrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei setze ich auf ein vertrauensvolles und offenes Miteinander – denn erst wenn mir alle Fakten bekannt sind, kann eine ausführliche Beratung erfolgen.
Ich vertrete Sie gerne in folgenden Angelegenheiten
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