Ab wann erhalte ich Prozesskostenhilfe?
Über die PKH / Prozesskostenhilfe nach § 114 ff ZPO erhalten bedürftige Personen eine Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren, wenn eine Partei nicht in der Lage ist, Gerichtskosten und Anwaltskosten für einen Prozess aufzubringen. Hierbei unterstütze ich meine Mandanten bei der Antragsstellung.